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Aus der Vorlage Weimarer Republik: Chancen, Belastungen und Scheitern

Weimarer Verfassung: Aufbau, Artikel 48 und Schwachstellen

Lektion 2 von 6

Darum geht es

Die Weimarer Reichsverfassung vom 11. August 1919 war eine der modernsten Verfassungen ihrer Zeit: gleiches Wahlrecht für Männer und Frauen, Grundrechte, Volksentscheide. Trotzdem sagen viele Historiker, sie habe „Konstruktionsfehler“ gehabt. Wie passt das zusammen? Um das zu beantworten, liest du Artikel aus dem Originaltext und untersuchst ein Verfassungsschema.

Erklärung

Die Grundsätze

Die Verfassung beginnt mit zwei Sätzen, die einen Bruch mit dem Kaiserreich bedeuten (Artikel 1):

Das Deutsche Reich ist eine Republik.
Die Staatsgewalt geht vom Volke aus.

Das Wahlrecht regelt Artikel 22:

Die Abgeordneten werden in allgemeiner, gleicher, unmittelbarer und geheimer Wahl von den über zwanzig Jahre alten Männern und Frauen nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt.

Und Artikel 109 legt fest:

Alle Deutschen sind vor dem Gesetze gleich. Männer und Frauen haben grundsätzlich dieselben staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten.

Quelle: Verfassung des Deutschen Reichs vom 11. August 1919, Reichsgesetzblatt 1919, S. 1383 ff. Text nach Wikisource (de.wikisource.org).

Schon bei der Wahl zur Nationalversammlung im Januar 1919 wurden 37 Frauen gewählt.

Wer hat welche Macht?

Schaubild der Weimarer Verfassung mit Wahlberechtigten, Reichspräsident, Reichstag, Reichsregierung und Reichsrat und Pfeilen für Wahl, Ernennung, Auflösung, Misstrauen und Notverordnungen.
Die Weimarer Reichsverfassung, vereinfachte eigene Darstellung. Volksbegehren und Volksentscheid sind nicht eingezeichnet.Eigene Darstellung
  • Der Reichstag wird alle vier Jahre nach reiner Verhältniswahl gewählt. Es gibt keine Sperrklausel. Er beschließt Gesetze und den Haushalt.
  • Der Reichspräsident wird direkt vom Volk für sieben Jahre gewählt. Er ernennt und entlässt den Reichskanzler (Art. 53), kann den Reichstag auflösen (Art. 25) und hat den Oberbefehl über die Reichswehr.
  • Die Reichsregierung braucht das Vertrauen des Reichstags. Artikel 54 lautet:

Der Reichskanzler und die Reichsminister bedürfen zu ihrer Amtsführung des Vertrauens des Reichstags. Jeder von ihnen muß zurücktreten, wenn ihm der Reichstag durch ausdrücklichen Beschluß sein Vertrauen entzieht.

  • Der Reichsrat vertritt die Länder.
  • Das Volk kann über Volksbegehren und Volksentscheid auch direkt Gesetze beschließen.

Der Notstandsartikel 48

Besonders wichtig wurde Artikel 48, Absatz 2:

Der Reichspräsident kann, wenn im Deutschen Reiche die öffentliche Sicherheit und Ordnung erheblich gestört oder gefährdet wird, die zur Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nötigen Maßnahmen treffen, erforderlichenfalls mit Hilfe der bewaffneten Macht einschreiten. Zu diesem Zwecke darf er vorübergehend die in den Artikeln 114, 115, 117, 118, 123, 124 und 153 festgesetzten Grundrechte ganz oder zum Teil außer Kraft setzen.

Der Reichstag konnte verlangen, dass solche Maßnahmen aufgehoben werden (Art. 48 Abs. 3). Doch der Präsident konnte den Reichstag dann auflösen (Art. 25). Diese Verbindung machte es möglich, gegen das Parlament zu regieren.

Chancen und Schwachstellen

Die Verfassung brachte große Chancen: Demokratie, Frauenwahlrecht, Grundrechte, soziale Rechte, Mitbestimmung des Volkes. Als Schwachstellen gelten heute vor allem:

  • der starke, direkt gewählte Präsident als „Ersatzkaiser“ mit Notverordnungsrecht,
  • Misstrauensvoten ohne Pflicht, eine neue Regierung zu wählen,
  • die reine Verhältniswahl ohne Sperrklausel, die viele kleine Parteien in den Reichstag brachte,
  • Grundrechte, die durch Notverordnungen außer Kraft gesetzt werden konnten,
  • keine Regeln zum Schutz gegen Parteien, die die Demokratie abschaffen wollten.

Wichtig ist aber: Eine Verfassung ist nur so stark wie die Menschen, die sie tragen. Viele Richter, Beamte, Offiziere und Professoren lehnten die Republik ab.

Beispiele

Beispiel 1: Einen Artikel erschließen

Artikel 54 in eigenen Worten: Regierung und Minister können nur arbeiten, solange die Mehrheit des Reichstags ihnen vertraut. Entzieht der Reichstag einem Minister das Vertrauen, muss er gehen.

Problem: Eine Mehrheit aus Gegnern der Republik von links und rechts konnte eine Regierung stürzen, ohne sich auf eine neue einigen zu müssen.

Beispiel 2: Weimar und Grundgesetz vergleichen

Weimarer VerfassungGrundgesetz
Präsident direkt gewählt, Notverordnungen (Art. 48)Bundespräsident von der Bundesversammlung gewählt, kein Notverordnungsrecht
Misstrauensvotum ohne Nachfolger (Art. 54)konstruktives Misstrauensvotum, nur mit Wahl eines Nachfolgers (Art. 67 GG)
reine Verhältniswahl ohne SperrklauselFünfprozenthürde im Wahlgesetz
Grundrechte durch Notverordnung aufhebbarGrundrechte binden alle Staatsgewalt, Kern unabänderlich (Art. 1, 19, 79 GG)

Merksatz

Die Weimarer Reichsverfassung von 1919 schuf eine Demokratie mit Frauenwahlrecht und Grundrechten. Ein starker Reichspräsident mit dem Notverordnungsrecht nach Artikel 48 und dem Auflösungsrecht nach Artikel 25 konnte aber am Parlament vorbei regieren. Das Grundgesetz zog daraus Lehren.

Übungen

Grundlagen

  1. Nenne vier Rechte des Reichspräsidenten.
  2. Beschreibe das Verfassungsschema: Wer wählt wen, wer kontrolliert wen?
  3. Gib Artikel 48 Absatz 2 in eigenen Worten wieder.

Weiter

  1. Erkläre, wie das Zusammenspiel von Artikel 48 und Artikel 25 das Parlament schwächen konnte.
  2. Vergleiche die Stellung des Reichspräsidenten mit der des heutigen Bundespräsidenten.

Knobeln

  1. „Die Weimarer Verfassung war schuld am Scheitern der Republik.“ Erörtere diese These.
  2. Erläutere, warum Artikel 1 der Weimarer Verfassung ein Bruch mit dem Kaiserreich war.

Lösungen

  1. Zum Beispiel: Ernennung und Entlassung des Reichskanzlers, Auflösung des Reichstags, Notverordnungen nach Art. 48, Oberbefehl über die Reichswehr.
  2. Die wahlberechtigten Männer und Frauen ab 20 wählen den Reichstag und den Reichspräsidenten. Der Präsident ernennt die Regierung und kann den Reichstag auflösen. Der Reichstag kann der Regierung das Vertrauen entziehen und verlangen, dass Notverordnungen aufgehoben werden.
  3. Wenn Sicherheit und Ordnung stark gestört oder bedroht sind, darf der Reichspräsident die nötigen Maßnahmen treffen, notfalls mit dem Militär. Dazu darf er wichtige Grundrechte vorübergehend außer Kraft setzen.
  4. Der Präsident konnte mit Notverordnungen regieren. Verlangte der Reichstag ihre Aufhebung, konnte der Präsident ihn auflösen. Bis zur Neuwahl regierte die Regierung weiter mit Notverordnungen. So wurde das Parlament umgangen.
  5. Der Reichspräsident wurde direkt gewählt, hatte eine lange Amtszeit, Notverordnungsrecht, Auflösungsrecht und Oberbefehl. Der Bundespräsident wird von der Bundesversammlung gewählt, hat vor allem repräsentative Aufgaben und kein Notverordnungsrecht.
  6. Erwartungshorizont: Die Verfassung hatte Schwachstellen (Art. 48 und 25, reine Verhältniswahl, fehlender Schutz der Demokratie). Sie hat das Scheitern aber nicht allein verursacht. Entscheidend waren auch wirtschaftliche Krisen, die Ablehnung der Republik durch Teile der Eliten und der Wählerschaft und Entscheidungen einzelner Personen. Ein begründetes Urteil schließt ab.
  7. Im Kaiserreich ging die Staatsgewalt vom Kaiser und den Fürsten aus. Artikel 1 erklärt Deutschland zur Republik und das Volk zur Quelle aller Staatsgewalt.

Zur Vorlage: Weimarer Republik: Chancen, Belastungen und Scheitern

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