Darum geht es
Lea ist 13 und kauft sich von ihrem Taschengeld ein Buch. Ben ist 15 und schließt im Internet ohne Wissen seiner Eltern einen Handyvertrag für 30 Euro im Monat ab. Ist beides gültig? Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) gibt darauf klare Antworten. In dieser Lektion lernst du, die wichtigsten Paragrafen zu lesen und auf Fälle anzuwenden.
Erklärung
Kaufen heißt: einen Vertrag schließen
Jeder Kauf ist ein Kaufvertrag, auch der Kauf eines Brötchens. Ein Vertrag entsteht durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen: Angebot und Annahme. Damit ein Vertrag gültig ist, müssen die Beteiligten geschäftsfähig sein.
Drei Stufen der Geschäftsfähigkeit
Geschäftsunfähig sind Kinder unter sieben Jahren. Paragraf 104 BGB:
Geschäftsunfähig ist: 1. wer nicht das siebente Lebensjahr vollendet hat, […]
Beschränkt geschäftsfähig sind Kinder und Jugendliche von 7 bis 17 Jahren. Paragraf 106 BGB:
Ein Minderjähriger, der das siebente Lebensjahr vollendet hat, ist nach Maßgabe der §§ 107 bis 113 in der Geschäftsfähigkeit beschränkt.
Voll geschäftsfähig ist man ab 18 Jahren, mit der Volljährigkeit.
Was dürfen beschränkt Geschäftsfähige?
Grundsätzlich brauchen sie die Einwilligung, also die vorherige Zustimmung, der Eltern. Paragraf 107 BGB:
Der Minderjährige bedarf zu einer Willenserklärung, durch die er nicht lediglich einen rechtlichen Vorteil erlangt, der Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters.
Ein Kauf bringt immer auch eine Pflicht mit sich, nämlich zu bezahlen. Er ist also nicht „lediglich rechtlich vorteilhaft“. Ein reines Geschenk dagegen schon.
Fehlt die Einwilligung, ist der Vertrag schwebend unwirksam. Er hängt von der nachträglichen Zustimmung, der Genehmigung, der Eltern ab (§ 108 Abs. 1 BGB):
Schließt der Minderjährige einen Vertrag ohne die erforderliche Einwilligung des gesetzlichen Vertreters, so hängt die Wirksamkeit des Vertrags von der Genehmigung des Vertreters ab.
Verweigern die Eltern die Genehmigung, ist der Vertrag von Anfang an unwirksam. Beide Seiten müssen zurückgeben, was sie bekommen haben.
Der Taschengeldparagraf
Paragraf 110 BGB macht eine wichtige Ausnahme:
Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind.
Quelle für alle Paragrafen: Bürgerliches Gesetzbuch, §§ 104, 106, 107, 108, 110 (gesetze-im-internet.de).
Auf Deutsch: Wer mit seinem Taschengeld oder anderem Geld, das er zur freien Verfügung bekommen hat, etwas sofort vollständig bezahlt, schließt einen gültigen Vertrag. Wichtig:
- Das Geld muss zur freien Verfügung überlassen sein, etwa Taschengeld oder ein Geldgeschenk der Großeltern, dem die Eltern nicht widersprechen.
- Es muss sofort ganz bezahlt werden. Ratenkäufe und Verträge mit laufenden Zahlungen wie Abos oder Handyverträge sind nicht gedeckt.
- Haben die Eltern bestimmte Käufe ausdrücklich verboten, gilt der Paragraf dafür nicht.
Rechte beim Online-Kauf
Bei Käufen im Internet haben Verbraucherinnen und Verbraucher in der Regel ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Man kann den Vertrag ohne Begründung widerrufen und die Ware zurückschicken. Bei Mängeln gilt außerdem die Gewährleistung von zwei Jahren.
Beispiele
Beispiel 1: Lea kauft ein Buch
- Lea ist 13, also beschränkt geschäftsfähig (§ 106).
- Der Kauf bringt ihr eine Zahlungspflicht, sie braucht grundsätzlich die Einwilligung (§ 107).
- Sie bezahlt das Buch für 12 Euro sofort von ihrem Taschengeld. Nach § 110 ist der Vertrag wirksam.
Beispiel 2: Ben schließt einen Handyvertrag
- Ben ist 15, beschränkt geschäftsfähig.
- Der Vertrag verpflichtet ihn zu monatlichen Zahlungen über zwei Jahre. Er kann ihn nicht sofort mit Taschengeld vollständig bezahlen, § 110 greift nicht.
- Ohne Einwilligung ist der Vertrag schwebend unwirksam (§ 108). Genehmigen die Eltern nicht, ist er unwirksam.
Merksatz
Kinder unter 7 sind geschäftsunfähig, Minderjährige von 7 bis 17 beschränkt geschäftsfähig, ab 18 ist man voll geschäftsfähig. Beschränkt Geschäftsfähige brauchen für Verträge die Zustimmung der Eltern. Nach dem Taschengeldparagrafen (§ 110 BGB) sind Käufe wirksam, die sie sofort mit Geld zur freien Verfügung bezahlen.
Übungen
Grundlagen
- Nenne die drei Stufen der Geschäftsfähigkeit mit Altersgrenzen.
- Erkläre den Unterschied zwischen Einwilligung und Genehmigung.
- Gib § 110 BGB in eigenen Worten wieder.
Weiter
- Ordne die folgenden Fälle rechtlich ein und begründe mit Paragrafen: a) Tim (6) kauft am Kiosk Kaugummi für 50 Cent. b) Sara (12) kauft von ihrem Taschengeld ein T-Shirt für 15 Euro. c) Noah (16) kauft ein E-Bike für 1200 Euro auf Raten, ohne seine Eltern zu fragen.
- Beschreibe die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Konsum Jugendlicher in fünf Sätzen.
Knobeln
- Emma (14) kauft von ihrem Taschengeld ein Videospiel ab 18 Jahren. Ihre Eltern hatten Spiele ab 16 ausdrücklich verboten. Ordne den Fall rechtlich ein.
- Nimm Stellung: Sollte die volle Geschäftsfähigkeit schon mit 16 beginnen?
Lösungen
- Geschäftsunfähig: unter 7 Jahren. Beschränkt geschäftsfähig: 7 bis 17 Jahre. Voll geschäftsfähig: ab 18 Jahren.
- Einwilligung ist die vorherige Zustimmung vor dem Vertragsschluss. Genehmigung ist die nachträgliche Zustimmung danach.
- Ein Vertrag, den ein Minderjähriger ohne Zustimmung der Eltern schließt, ist trotzdem gültig, wenn er ihn mit Geld bezahlt, das er für diesen Zweck oder zur freien Verfügung bekommen hat.
- a) Tim ist geschäftsunfähig (§ 104). Seine Willenserklärung ist nichtig, der Vertrag kommt nicht zustande. In der Praxis wird so etwas oft so behandelt, als hätten die Eltern das Kind als Boten geschickt. b) Sara ist beschränkt geschäftsfähig, bezahlt aber sofort mit Taschengeld. Nach § 110 ist der Vertrag wirksam. c) Noah ist beschränkt geschäftsfähig. Ein Ratenkauf ist nicht sofort bezahlt, § 110 greift nicht. Ohne Einwilligung ist der Vertrag schwebend unwirksam (§ 108) und hängt von der Genehmigung der Eltern ab.
- Erwartungshorizont: Jeder Kauf ist ein Vertrag. Jugendliche zwischen 7 und 17 sind beschränkt geschäftsfähig und brauchen grundsätzlich die Zustimmung der Eltern. Ohne Zustimmung ist ein Vertrag schwebend unwirksam. Mit Taschengeld sofort bezahlte Käufe sind wirksam. Online gilt meist ein Widerrufsrecht von 14 Tagen.
- Das Taschengeld ist nicht für Käufe überlassen, die die Eltern verboten haben. § 110 greift nicht. Der Vertrag ist schwebend unwirksam und hängt von der Genehmigung der Eltern ab. Unabhängig davon darf ein Händler ein Spiel ab 18 nicht an eine 14-Jährige verkaufen (Jugendschutz).
- Erwartungshorizont: Dafür: Viele 16-Jährige arbeiten oder machen eine Ausbildung, sie dürfen teilweise schon wählen. Dagegen: Schutz vor Schulden und langfristigen Verträgen, Werbung zielt gezielt auf Jugendliche. Ein begründetes Urteil schließt ab.